Es gibt eine Zukunft für den Uhudler

Burgenlands Landesregierung erlaubt den Anbau von neun Uhudler Rebsorten.

Die Burgenländische Landesregierung hat die Zulassung des Anbaus von neun Uhudler-Rebsorten beschlossen. "Das heißt: der Uhudler darf endlich Wein sein", berichtete Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) bei einer Pressekonferenz nach der Regierungssitzung in Eisenstadt.

Traube

Ihr sei klar gewesen: Für das Land gebe es nur einen mit der EU-Marktordnung konformen Weg - nämlich jenen, Direktträgersorten, die mit Edelrebsorten gekreuzt seien, in die burgenländische Weinbauverordnung aufzunehmen, so Dunst. Der Beschluss bedeute, "dass damit neun Sorten Direktträger, die bis jetzt im Burgenländischen Weingesetz nicht vorkamen - mit keinem Buchstaben - jetzt dort vorkommen als Uhudlerrebsorten, als Direktträgersorten, die verkreuzt sind mit Edelrebsorten und damit zu Wein geworden sind", erläuterte Dunst. Dies sei nicht nur für den Uhudler, sondern auch für das Südburgenland "ein großer Tag". Es gehe dabei nicht um die 50 Hektar Anbaufläche allein, "sondern es geht um ein Kultgetränk, um eine Marke fürs Südburgenland", sagte Dunst.

Auch das 2004 seitens des Landes verfügte Auspflanzverbot sei diesbezüglich aufgehoben. Dies bedeute, dass die neun Sorten - Amadeus, Bogni 15, Bolero, Boris, Breidecker, Concord/Ripatella (beide sind laut einer Expertise identisch, Anm.), Delaware, Elvira und Evita - nun auch wieder ausgepflanzt werden dürfen.

Man habe bereits die Marke "Uhudlerland" schützen lassen, um sie marketingtechnisch nutzen zu können. Auch ein "Uhudlerdorf"-Logo gebe es schon, mit dem man in die Werbung gehen könne. Nun gebe es Rechtssicherheit für die neun Sorten. Damit sei auch ein Großteil - um die 80 Prozent oder mehr - der vorhandenen Rebstöcke erfasst. Man könne den Weinbauern nun auch sagen: "Es gibt eine Zukunft für den Uhudler und der ist jetzt rechtlich abgesichert."

Auf Bundesebene soll nun durch Beschluss im Parlament für jene sechs Uhudler-Sorten - Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont - die gemäß der EU-Agrarmarktordnung nicht angebaut werden dürfen, die Obstwein-Lösung umgesetzt werden, um sie auf diese Weise vermarkten zu können, so Dunst.

Die Novelle des Bundesweingesetzes und jene der Burgenländischen Weinbauverordnung stellten keinen Widerspruch dar, erläuterte der stellvertretende Vorstand der Agrarabteilung im Amt der Landesregierung, Thomas Izmenyi. Es handle sich vielmehr um "eine sinnvolle Ergänzung beider Rechtsmaterien, die dadurch zu einem hohen Maß an Rechtssicherheit für unsere Winzerinnen und Winzer führt".

Verein "Initiative Kellerviertel Heiligenbrunn"
Obmann Martin Weinek
A-7522 Hagensdorf

info(at)uhudlerkultur(dot)at