Historisches

WIE DIE REBLAUS NACH EUROPA KAM

Die Katastrophe nahm buchstäblich 1858 ihren Anfang. Als beim Versand amerikanischer Weinreben in den Süden Frankreichs unwissentlich ein kleiner, aber äußerst gefährlicher Schädling – die Reblaus – eingeschleppt wurde. In den folgenden Jahren wurden auch befallene Reben nach Portugal, England, Deutschland und Österreich-Ungarn exportiert.

Von den weitreichenden Folgen, ahnte noch niemand etwas. Nach und nach zerstörte die Reblaus große Weinbaugebiete in ganz Europa - alle Bekämpfungsversuche schlugen fehl. Erst die Methode der Veredelung brachte schließlich den gewünschten Erfolg: Durch das Pfropfen des Kulturweins auf amerikanische Wildreben entstanden Reben, die trotz Reblausbefall nicht zerstört wurden. Da diese "Unterlagsreben" jedoch auch Wildtrauben lieferte, brachte es der Zufall mit sich, dass diese Trauben gegessen und auch gekeltert wurden – der Uhudler war geboren.

 

DIE UHUDLER-PROHIBITION

Doch die Begeisterung über den Nutzen dieser neu geschaffenen Rebsorten war bald verflogen, da nun auch Weine aus diesen Direktträgertrauben gekeltert wurden. Eine ernstzunehmende Konkurrenz war entstanden, die bereits in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in der Weinbauregion Burgenland und Südost-Steiermark mit zirka 1.100 Hektar Anbaufläche ihren Höhepunkt erreicht hatte.

Die restlichen "renommierten" Weinbauregionen Österreichs liefen Sturm. Zahlreiche Reglementierungsversuche (Stichwort Kennzeichnungspflicht und Aussatzbeschränkungen) bis hin zum Totalverbot Mitte der 1980er Jahre legen dafür Zeugnis ab (siehe Rechtliches).

Doch steigerte das Verbot bzw. die Mengenbeschränkung unweigerlich auch die Attraktivität des Uhudlers und förderte seine Popularität. Als im Zuge einer neuerlichen Verschärfung des österreichischen Weingesetzes der Uhudler schließlich verboten wurde, kam es zum Eklat. Tausende Liter Uhudler wurden in der Folgezeit von Kellereiinspektoren ausgeleert und kanalisiert.

Die südburgenländischen Uhudlerbauern reagierten mit Widerstand. Unter ihnen der legendäre Heiligenbrunner "Rübezahl" Johann Trinkl, der energisch für den Erhalt dieses Weines kämpfte. Erst durch intensive Bemühungen des Vereins der "Freunde des Uhudler" wurde der Uhudler 1992 - im Rahmen einer Weingesetznovelle - wieder in das österreichische Weingesetz aufgenommen und darf seit 1. August 1992 in 28 südburgenländischen Gemeinden in Verkehr gebracht werden.

Verein "Initiative Kellerviertel Heiligenbrunn"
Obmann Martin Weinek
A-7522 Hagensdorf

info(at)uhudlerkultur(dot)at